Entschuldung der Kommunen

Die überwiegende Anzahl der rheinland-pfälzischen Kommunen sind völlig überschuldet. Das ist vielfach so schlimm, dass sie das laufende Geschäft nicht mehr finanzieren können. Nun hat sich die Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz dazu geäußert. Es tut sich also was. 

Von Rolf Künne

Die überschuldeten Kommunen behelfen sich, indem sie sog. Liquidationskredite, früher Kassenkredite genannt, in Anspruch nehmen. Solche waren dafür eigentlich nicht gedacht, sollten eigentlich nur zur Abdeckung kurzfristiger Verbindlichkeiten dienen, wie z.B. die Vorfinanzierung noch nicht ausgezahlter Landeszuschüsse. In der Not hat man sie aber für die laufende Finanzierung „missbraucht“, unter Duldung der Aufsichtsbehörden. Mittlerweile beläuft sich dieser Schuldenstand der Kommunen in Rheinland-Pfalz auf sage und schreibe sechs Milliarden (!) Euro. Und darin sind noch nicht einmal die Schulden für Investitionen (wie z.B. aus Straßenbau oder Bau eines Kindespielplatzes) enthalten.

Auch unsere Ortsgemeinden Frankelbach (mit Abstrichen), Hirschhorn, Olsbrücken und Sulzbachtal sitzen in dieser Schuldenfalle fest. Aus eigener Kraft kommen diese Kommunen (auch hier mit Abstrichen bei Frankelbach) nicht mehr heraus.

Es tut sich was

Nun hat die neue Ampelkoalition in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag eine Aussage, wonach der Bund bereit wäre, 50 Prozent der kommunalen Altschulden zu übernehmen unter der Voraussetzung, dass sich die Länder beteiligen. Auf Basis dieser Aussage hat der SPD-Ortsverein Olsbrücken-Frankelbach eine entsprechende Resolution an unseren Bundestagsabgeordneten Matthias Mieves (SPD) gerichtet (siehe „Dorfschell“ Ausgabe Dezember 2021).

Nunmehr kann man der  „Rheinpfalz“ vom 16. Dezember 2021 entnehmen, dass unsere Finanzministerin Doris Ahnen bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2022 im Landtag Rheinland-Pfalz ausgesagt hat, das Land sei bereit, 50% der „Kassenkredite“ der Kommunen zu übernehmen. Das wäre ein Volumen von drei Milliarden Euro. Wenn der Bund seine Zusage einhielte, wären die Kommunen von den drückenden „Kassenkrediten“ befreit. Es blieben dann aber immer noch die Kreditschulden, die aus den Investitionen herrühren, bestehen. Dies ist auch ein sehr beträchtlicher Betrag.  Diesen zu stemmen, fällt aber leichter, weil den Kreditschulden auch noch Werte in den Kommunen gegenüberstehen. Der mit den Krediten zum Beispiel gebaute Kinderspielplatz ist ja noch da und stellt einen Wert dar. Wenn die Kommune seriös finanziert hat, ist zumindest die Abschreibung durch die Kredittilgung gedeckt.

Für die gesamte Operation ist eine Grundgesetzänderung nötig.  Dazu bedarf es also auch der Zustimmung von CDU/CSU. Diese ist nicht sicher, weil CDU(CSU in früheren Zeiten einen gleichlautenden Vorschlag von Olaf Scholz, seinerzeit Bundesfinanzminister, auf Bundesebene abgelehnt hatte. Die CDU in Rheinland-Pfalz hatte eine Entschuldung gefordert, die Bundes-CDU sich dem aber widersetzt. Es bleibt zu hoffen, dass man mittlerweile bei der Bundes CDU/CSU umgedacht hat.

Ein letztes bleibt aber absolut zu fordern: Das Land Rheinland-Pfalz muss endlich, wie vom rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht gefordert, die Finanzausstattung der Kommunen so ausreichend gestalten, dass diese nicht erneut zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur Deckung der laufenden Geschäfte gezwungen sind.