Olaf Scholz: Mit Wumms

Mit 130 Mrd.€ ist das jetzige Konjunkturpaket der Bundesregierung das größte in der Nachkriegsgeschichte. Saskia Esken, die Mitvorsitzende der SPD, hat es auf den Punkt gebracht: „Das größte Konjunkturpaket in der Nachkriegsgeschichte trifft auf die größte Krise in der Nachkriegsgeschichte“.

DAS KONJINKTURPAKET DER BUNDESREGIERUNG

Dieses Konjunkturpaket umfasst 57 Einzelprojekte. Hier die wichtigsten:

  1. Mehrwertsteuersenkung:
    Der Regelsatz der Mehrwertsteuer wird von 19% auf 16% gesenkt. Der Satz der ermäßigten Mehrwertsteuer (z.B. für Lebensmittel) fällt von 7% auf 5%. Diese neue Regelung gilt für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.
    Diese Aktion bedeutet für den Bund einen Verlust von 20 Mrd.€ . Mit diesem beim Verbraucher ersparten Geld erhofft sich der Bund einen Kaufschub.
  2. Kommunen:
    Kommunen erhalten vom Bund und von den Ländern jeweils 6Mrd.€ zum Ausgleich der Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen. Fernerhin übernimmt der Bund weitere 25% der Kosten für die Unterkunft bei Sozialhilfeempfängern, auf jetzt 75%. Dies soll ein Volumen von 4Mrd.€ haben.
  3. Überbrückungsgelder für die Wirtschaft:
    Wenn in Betrieben im Frühjahr 2020 die Umsätze um mindestens 60% gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum zurückgegangen sind, gibt es vom Bund eine Überbrückungshilfe. Bei dieser übernimmt der Bund die Hälfte der Betriebskosten, maximal 150000€, für drei Monate. Gesamtvolumen: 25Mrd.€
    Begünstigt werden insbesondere folgende Branchen: Tourismus, Messeveranstalter, Restaurants, Clubs, Bars.
    Der Automobilindustrie wird keine allgemeine Autokaufprämie gewährt. Allerdings wird die Kaufprämie für E-Autos erhöht von 3.000€ auf 6.000€. Dies gilt für E-Autos bis zu einem Kaufpreis von 40.000€.
    Weitere 2,5Mrd.€ gibt der Bund für die weitere Installation von Ladeplätzen für E-Autos aus.
    Die Forschung und Entwicklung der Batteriezellfertigung wird stärker als bisher unterstützt.
    Letztlich gibt es Förderungen für die Modernisierung von Bus-und LKW-Flotten.
  4. Ökologische Kfz-Steuer:
    Die Befreiung der E-Autos von der Kfz-Steuer wird bis 2025 verlängert.
    Die Höhe der Kfz-Steuer wird zukünftig am CO2-Ausstoß gemessen.
  5. Ökostromumlage:
    Ab 2021 sinkt die Ökostromabgabe auf 6,5ct/kwh und ab 2022 auf 6ct/kwh.
  6. Arbeitgeber:
    Unternehmen werden steuerlich entlastet. Betriebe können coronabedingte Verluste aus 2020 mit Gewinnen aus 2019 verrechnen. Um die Unternehmen zu Investitionen anzureizen, gibt es erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
    Beiträge zur Sozialversicherung sollen bis Ende 2021 nicht über 40 Prozent steigen. Differenzen werden aus Steuermitteln ausgeglichen.
  7. Soziales und Familie:
    Jede Familie erhält einmalig 300€ für jedes Kind und zwar in drei monatlichen Tranchen, ausgezahlt zusammen mit dem Kindergeld.
    Alleinerziehende bekommen einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.000€ (bisher 1908€) für die Jahre 2020 und 2021.
    Für den Kitaausbau werden zusätzlich 1Mrd.€ bereitgestellt. Damit könnten 90.000 zusätzliche Betreuungsplätze entstehen.
  8. Gesundheitswesen:
    Der öffentliche Gesundheitsdienst erhält mehr Personal.
    In ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ steckt der Bund 3Mrd.€.
    Die Entwicklung eines Corona-Impfstoffes wird nochmals höher gefördert.
    Es wird ein höherer Vorrat an Schutzkleidung angelegt.